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Selbstschutzpläne

Ist Ihre Tätigkeit zu einem Selbstschutzplan verpflichtet? Wir erklären, woraus er besteht, wer ihn haben muss und wie wir ihn auf den Balearen erstellen, umsetzen und registrieren.

Was ist ein Selbstschutzplan?

Der Selbstschutzplan (PAU) ist das Dokument, das die personellen und materiellen Ressourcen einer Tätigkeit organisiert, um Risiken für Personen und Sachwerte zu verhindern und zu beherrschen und eine angemessene Reaktion auf mögliche Notfallsituationen (Brand, Evakuierung, Unfall usw.) zu gewährleisten.

Sein Inhalt und seine Verpflichtung sind durch die Grundnorm für den Selbstschutz (Real Decreto 393/2007) geregelt, die den Katalog der verpflichteten Tätigkeiten und den Mindestinhalt festlegt, den der Plan haben muss.

Wer ist verpflichtet?

Verpflichtet sind die in Anhang I der Grundnorm für den Selbstschutz aufgeführten Tätigkeiten, sei es aufgrund ihres Fassungsvermögens, ihrer Fläche, ihrer Evakuierungshöhe oder ihres Risikoniveaus. Dies sind einige der häufigsten Schwellenwerte:

Art der TätigkeitAb
Öffentlicher Publikumsverkehr (geschlossene Räume)Fassungsvermögen ≥ 2.000 Personen oder Evakuierungshöhe ≥ 28 m
Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten im FreienFassungsvermögen ≥ 20.000 Personen
Gesundheits- / Krankenhauseinrichtungen≥ 200 Betten oder ≥ 2.000 m²
Öffentliche Wohnnutzung (Hotels, Wohnheime)≥ 2.000 m² oder Evakuierungshöhe ≥ 28 m
ParkhäuserBebaute Fläche ≥ 2.000 m²
Industrie- und LagereinrichtungenHohes intrinsisches Risiko (gemäß RSCIEI)

Sie wissen nicht, ob Ihr Betrieb verpflichtet ist?

Die Schwellenwerte hängen von der konkreten Nutzung, dem Fassungsvermögen und den geltenden regionalen Vorschriften ab. Wir prüfen Ihren Fall und bestätigen Ihnen, ob Sie einen Selbstschutzplan benötigen, und dessen Umfang.

Woraus besteht er? Was der Plan umfasst

Die Grundnorm legt eine konkrete Struktur für das Dokument fest. Ein vollständiger Selbstschutzplan umfasst unter anderem:

Identifizierungder Tätigkeit, des Inhabers und des Standorts.
Risikoanalyse und -bewertungder für die Tätigkeit und das Umfeld spezifischen Risiken.
Bestandsaufnahme der Mittelfür den Schutz und der verfügbaren Selbstschutzmaßnahmen.
Notfalleinsatzplan: was zu tun ist, wer und wie, bei jeder Art von Vorfall.
Wartungsprogrammfür die Schutzanlagen.
Umsetzung: Schulung des Personals, Zuweisung von Notfallteams und Übungen.
Plänefür Lage, Standort und Evakuierungswege.

Was tun wir?

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, von Anfang bis Ende, damit Ihre Tätigkeit die Vorschriften erfüllt, ohne dass Sie sich um die technischen Formalitäten kümmern müssen:

1
Erstellungdes Selbstschutzplans.
2
Umsetzung: Schulung des Personals und Organisation der Notfallteams.
3
Übungenund Überprüfung der Wirksamkeit des Plans.
4
Registrierungdes Plans bei der zuständigen Stelle der Balearen.
5
Wartung und Aktualisierungdes Dokuments in regelmäßigen Abständen.

Häufige Fragen

Wer ist zu einem Selbstschutzplan verpflichtet?

Die in Anhang I der Grundnorm für den Selbstschutz aufgeführten Tätigkeiten, je nach Fassungsvermögen, Fläche, Evakuierungshöhe oder Risikoniveau.

Was umfasst ein Selbstschutzplan?

Identifizierung der Tätigkeit, Risikoanalyse und -bewertung, Bestandsaufnahme der Schutzmittel, Notfalleinsatzplan, Wartungsprogramm, Umsetzung mit Schulung und Übungen sowie Pläne.