Startseite · Leistungen · Selbstschutz

Selbstschutzpläne

Ist Ihre Tätigkeit zu einem Selbstschutzplan verpflichtet? Wir erklären, worin er besteht, wer über ihn verfügen muss und wie wir ihn auf den Balearen erstellen, umsetzen und registrieren.

Was ist ein Selbstschutzplan?

Der Selbstschutzplan (PAU) ist das Dokument, das die personellen und materiellen Ressourcen einer Tätigkeit organisiert, um die Risiken für Personen und Sachwerte zu verhindern und zu kontrollieren und eine angemessene Reaktion auf mögliche Notsituationen (Brand, Evakuierung, Unfall usw.) zu gewährleisten.

Sein Inhalt und seine Verbindlichkeit werden durch die Grundnorm für den Selbstschutz geregelt, die übergangsweise weiterhin gilt, bis sie durch das neue Planungsinstrument ersetzt wird, das in der Grundnorm für den Bevölkerungsschutz vorgesehen ist.

Wer ist verpflichtet?

Verpflichtet sind die in Anhang I der Grundnorm für Selbstschutz aufgeführten Tätigkeiten, sei es aufgrund ihres Fassungsvermögens, ihrer Fläche, ihrer Evakuierungshöhe oder ihres Risikoniveaus. Dies sind einige der häufigsten Schwellenwerte:

Art der TätigkeitAb
Publikumsverkehr (geschlossene Räume)Fassungsvermögen ≥ 2.000 Personen oder Evakuierungshöhe ≥ 28 m
Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten im FreienFassungsvermögen ≥ 20.000 Personen
Gesundheits-/Krankenhauseinrichtungen≥ 200 Betten oder ≥ 2.000 m²
Öffentliche Wohnnutzung (Hotels, Wohnheime)≥ 2.000 m² oder Evakuierungshöhe ≥ 28 m
ParkhäuserBebaute Fläche ≥ 2.000 m²
Industrie- und LagerbetriebeHohes intrinsisches Risiko (Stufe 8)

Sie wissen nicht, ob Ihr Betrieb verpflichtet ist?

Die Schwellenwerte hängen von der konkreten Nutzung, dem Fassungsvermögen und den geltenden regionalen Vorschriften ab. Wir prüfen Ihren Fall und bestätigen, ob Sie einen Selbstschutzplan benötigen und in welchem Umfang.

Worin besteht er? Was der Plan umfasst

Die Grundnorm legt eine konkrete Struktur für das Dokument fest. Ein vollständiger Selbstschutzplan umfasst u. a.:

  • Identifizierung der Tätigkeit, des Inhabers und des Standorts.
  • Analyse und Bewertung der Risiken der Tätigkeit und des Umfelds.
  • Inventar der Mittel zum Schutz und der verfügbaren Selbstschutzmaßnahmen.
  • Notfalleinsatzplan: was zu tun ist, wer und wie, bei jeder Art von Vorfall.
  • Wartungsprogramm für die Schutzanlagen.
  • Umsetzung: Schulung des Personals, Zuweisung von Notfallteams und Übungen.
  • Pläne für Lage, Standort und Fluchtwege.

Was machen wir?

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess von Anfang bis Ende, damit Ihre Tätigkeit die Vorschriften einhält, ohne dass Sie sich um die technischen Formalitäten kümmern müssen:

  • Erstellung des Selbstschutzplans.
  • Umsetzung: Schulung des Personals und Organisation der Notfallteams.
  • Übungen und Überprüfung der Wirksamkeit des Plans.
  • Registrierung des Plans bei der zuständigen Stelle der Balearen.
  • Wartung und regelmäßige Aktualisierung des Dokuments.