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Industrieanlagen

Industriekälte, Brandschutz in der Industrie und weitere Anlagen, die ein Projekt und eine Legalisierung erfordern. Wir erklären Ihnen, welche Vorschriften für die jeweilige Anlage gelten und wie wir Ihre Anlage einstufen und legalisieren.

Industriekälte: RSIF

Kälteanlagen (Kühlräume, Verarbeitungsräume, Gefriertunnel, Prozessklimatisierung) unterliegen der Sicherheitsverordnung für Kälteanlagen (RSIF), die ihre ergänzenden technischen Anweisungen (ITC) einbezieht.

Einstufung nach Stufen

Die RSIF stuft die Anlagen je nach verwendetem Kältemittel, der Kältemittelfüllung und der Leistung der Anlage in Stufe 1 und Stufe 2 ein. Von dieser Stufe hängt die erforderliche Dokumentation ab: Kleinere Anlagen können mittels eines technischen Berichts abgewickelt werden, während größere ein technisches Projekt und eine Bauleitung erfordern.

Das Kältemittel bestimmt das Projekt

Die Art des Kältemittels ist sowohl für die Einstufung als auch für die geforderten Sicherheitsmaßnahmen entscheidend. Wir arbeiten mit den gängigsten Kältemitteln der Branche —fluorierte HFKW und HFO sowie CO₂ (R-744)— und mit Ammoniak (NH₃ / R-717), das in der Industriekälte wegen seiner hohen Effizienz häufig eingesetzt wird und spezifische Sicherheitsmaßnahmen erfordert.

Welche Dokumentation benötigt Ihre Anlage?

Die Stufe und die Anforderungen hängen vom Kältemittel, der Füllung und der Leistung jeder Anlage ab. Wir stufen sie nach dem RSIF ein und sagen Ihnen, ob sie einen technischen Bericht oder ein Projekt mit Bauleitung benötigt.

Brandschutz in der Industrie

Hallen, Werkstätten und Industriebetriebe unterliegen der Verordnung über den Brandschutz in Industriebetrieben (RSCIEI). Diese Verordnung stuft jeden Betrieb nach seiner Konfiguration (Typen A, B, C, D, E) und seiner intrinsischen Risikostufe (niedrig, mittel oder hoch), die aus der Brandlast berechnet wird, ein. Von dieser Einstufung hängen die geforderten Schutzmaßnahmen ab. Ausführlich erläutern wir dies auf unserer Seite zum Brandschutz.

Weitere Industrieanlagen

Neben Kälte und Brandschutz arbeiten wir mit weiteren Anlagen, die der industriellen Sicherheitsverordnung unterliegen:

Prozessklimatisierung und -lüftungin industriellen Umgebungen.
Druckluftund Druckgeräte (REP, RD 809/2021).
GasanlagenErdgas und Flüssiggas für den industriellen Einsatz.
Lagerung chemischer Produkte(APQ, RD 656/2017).
Elektroinstallationindustrielle Niederspannung (REBT).

Was tun wir?

1
Einstufungder Anlage nach der anwendbaren Verordnung.
2
Technisches Projekt: Dimensionierung, Geräteauswahl und Risikoanalyse.
3
Bauleitungund Inspektionen, wenn die Stufe es erfordert.
4
Abwicklung und Legalisierungbei den jeweils zuständigen Behörden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Verordnung regelt Kälteanlagen?

Die Sicherheitsverordnung für Kälteanlagen (RSIF), die ihre ergänzenden technischen Anweisungen (ITC) einbezieht.

Wann benötigt eine Industriekälteanlage ein Projekt?

Das hängt von ihrer Stufe (1 oder 2) ab, die sich nach dem verwendeten Kältemittel, der Kältemittelfüllung und der Leistung bestimmt. Größere Anlagen erfordern ein von einem fachkundigen Techniker unterzeichnetes Projekt und eine Bauleitung.