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Betriebsgenehmigungen

Braucht Ihr Unternehmen eine Genehmigung für eine größere, geringere oder unbedenkliche Tätigkeit? Wir erklären, wie Tätigkeiten auf den Balearen eingestuft werden, welches Verfahren jeweils gilt und wie wir den gesamten Vorgang abwickeln.

Was ist eine Betriebsgenehmigung?

Es ist die Gesamtheit der technischen und administrativen Verfahren, die einem Lokal die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit unter Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit, Barrierefreiheit, Brandschutz und Umwelt ermöglichen.

Auf den Balearen wird die Errichtung und Ausübung von Tätigkeiten durch das Gesetz 7/2013 vom 26. November und seine späteren Änderungen geregelt. Diese Vorschrift stuft die Tätigkeiten ein und legt fest, welches Verfahren für jede erforderlich ist.

Arten dauerhafter Tätigkeiten

Tätigkeiten mit festem Standort werden je nach Risiko und Auswirkung in drei Typen eingeteilt, festgelegt in Anhang I des Gesetzes. Von dieser Einstufung hängt das erforderliche Verfahren ab:

TypVerfahrenTechnische Unterlagen
GrößereErrichtungsgenehmigung: Die Gemeinde genehmigt vor Beginn (vorherige Kontrolle)Vollständiges technisches Projekt
KleinereEigenerklärung: Die Tätigkeit beginnt mit der EinreichungProjekt oder technische Unterlagen
UnbedenklicheEigenerklärung: Die Tätigkeit beginnt mit der EinreichungGrundlegende technische Unterlagen

Größere Tätigkeit

Das sind die Tätigkeiten mit dem höchsten Risiko oder Auswirkung (Titel I des Anhangs I). Sie erfordern eine Errichtungsgenehmigung: Die Gemeinde muss das Projekt vor Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit genehmigen. Es ist das umfassendste Verfahren und erfordert die meisten technischen Unterlagen.

Geringere Tätigkeit

Das sind die weder als größere noch als unbedenkliche eingestuften Tätigkeiten. Sie beginnen mit einer Eigenerklärung samt Projekt oder technischen Unterlagen, ohne auf eine vorherige Genehmigung warten zu müssen: Die Kontrolle der Verwaltung erfolgt nachträglich.

Unbedenkliche Tätigkeit

Das sind die Tätigkeiten ohne wesentliche Risiken (Titel III des Anhangs I). Sie werden mit einer Eigenerklärung mit minimalen Unterlagen abgewickelt und sind von regelmäßigen Überprüfungen befreit.

Sie wissen nicht, in welche Kategorie Ihr Betrieb fällt?

Die Einstufung hängt von den Parametern des Anhangs I ab (Art der Tätigkeit, Fassungsvermögen, Fläche, Leistung usw.). Wir prüfen Ihren Fall und bestätigen, welches Verfahren Sie benötigen und welche Unterlagen damit verbunden sind.

Welche Vorschriften und Anforderungen müssen Sie erfüllen?

Um die Genehmigung zu erhalten, muss das Lokal die für seine Tätigkeit geltenden technischen und branchenspezifischen Vorschriften erfüllen. Die häufigsten Anforderungen sind:

  • Städtebauliche Vereinbarkeit: dass die Nutzung am Standort gemäß der kommunalen Bauleitplanung zulässig ist.
  • Brandschutz: Brandabschnitte, Fluchtwege und Schutzanlagen gemäß CTE DB-SI oder RSCIEI.
  • Barrierefreiheit: Zugang und Nutzung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gemäß CTE DB-SUA und regionalen Vorschriften.
  • Anlagen: Elektrik (REBT), Klima- und Lüftungstechnik (RITE) sowie, falls vorhanden, Gas und Telekommunikation (ICT).
  • Hygiene und Lüftung: hygienische Bedingungen und Erneuerung der Innenraumluft (CTE DB-HS).
  • Schallschutz: Dämmung gegen Lärm und Vibrationen unter Einhaltung der zulässigen Höchstwerte gegenüber angrenzenden Wohnungen und Lokalen.
  • Umwelt: Bewirtschaftung von Abfällen, Abwässern und Emissionen, sofern die Tätigkeit dies erfordert.
  • Gesundheitswesen: spezifische Anforderungen bei Tätigkeiten in den Bereichen Lebensmittel, Gastronomie oder Gesundheit.

Regelmäßige Überprüfung der Tätigkeit

Mit der Genehmigung ist es nicht getan: Das Gesetz 7/2013 verpflichtet dauerhafte Tätigkeiten zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung alle 10 Jahre, um zu prüfen, ob die Anlagen weiterhin die Sicherheits-, Hygiene- und Umweltbedingungen erfüllen, unter denen sie genehmigt wurden.

Sie wird von einem fachkundigen Techniker durchgeführt, selbstständig oder als Teil einer zugelassenen Mitwirkungsstelle (ECAC), der die Einrichtung und ihre Anlagen überprüft und das entsprechende Gutachten erstellt. Fällt das Ergebnis ungünstig aus, müssen die festgestellten Mängel behoben werden; andernfalls kann die Genehmigung erlöschen und die Schließung der Tätigkeit erzwingen.

Für wen gilt sie und bis wann?

Art der TätigkeitPflicht?Frist
GrößereJaVor dem 31. Dezember 2024
KleinereJaVor dem 31. Dezember 2026
UnbedenklicheBefreit

Nach der ersten Überprüfung wird sie alle 10 Jahre wiederholt. Bei neuen Tätigkeiten zählt die Frist ab ihrer Inbetriebnahme.

Was wird geprüft?

Die Überprüfung stellt sicher, dass die Anlagen in gutem Zustand und mit ihren vorgeschriebenen Inspektionen auf dem aktuellen Stand sind:

  • Zustand der Anlagen: Elektrik, Brandschutz (aktiv und passiv), Brennstoffe und andere, die gefährlich oder störend sein können.
  • Aktuelle Fachinspektionen: dass die vorgeschriebenen Inspektionen (Niederspannung, Brandschutz, thermische Anlagen, Druckgeräte, Aufzüge oder Legionellen) gültig sind.
  • Beschreibung des aktuellen Zustands: ein Bericht über die Anlagen, dokumentiert mit Fotos und Plänen oder Skizzen der Einrichtung.

Benötigt Ihre Tätigkeit die regelmäßige Überprüfung?

Wenn Ihr Betrieb seit Jahren geöffnet ist, gilt sie höchstwahrscheinlich bereits für Sie. Wir prüfen Ihren Fall, bestätigen Ihre Frist und übernehmen die gesamte Überprüfung, von der Inspektion bis zur Abwicklung bei der Gemeinde.

Weitere Modalitäten

Neben den dauerhaften Tätigkeiten regelt das Gesetz weitere Modalitäten mit eigenem Regime:

  • Nicht dauerhafte Tätigkeiten: punktuell durchgeführte (Veranstaltungen, Messen, temporäre Shows).
  • Wandertätigkeiten: Anlagen, die von einem Standort zum anderen wechseln (Fahrgeschäfte, Zirkusse), eintragungspflichtig im regionalen Register.
  • Gemeinsame Infrastrukturen: Anlagen für gemeinsame Nutzung (z. B. in Gemeinschaftsbereichen von Gebäuden oder Verbünden), mit eigenem Abwicklungsregime.

Was tun wir?

Wir betreuen den gesamten Vorgang, von der Erstberatung bis zur Eröffnung, damit Sie sich nur um Ihr Geschäft kümmern müssen:

  • Machbarkeitsstudie und Einstufung der Tätigkeit gemäß Gesetz 7/2013.
  • Erstellung des technischen Projekts oder der entsprechenden Unterlagen.
  • Bauabnahmebescheinigung und technische Leitung, wenn erforderlich.
  • Abwicklung und Legalisierung bei der Gemeinde und den zuständigen Behörden.
  • Regelmäßige technische Überprüfungen der Tätigkeit, mit Inspektion und Abwicklung des Gutachtens.