Drei Regelwerke
Der Brandschutz wird je nach Nutzung des Betriebs durch unterschiedliche Vorschriften geregelt. Die Anwendung der richtigen ist entscheidend:
| Bereich | Vorschrift | Was sie regelt |
|---|---|---|
| Gebäude (nicht-industrielle Nutzung) | CTE DB-SI | Planung: Brandabschnitte, Evakuierung, Feuerwiderstand |
| Industriebetriebe | RSCIEI | Anforderungen je nach Risiko und Konfiguration der Halle |
| Brandschutzausrüstung und -anlagen | RIPCI | Installation und Wartung der Systeme |
Gebäude: CTE DB-SI
In Gebäuden für nicht-industrielle Nutzung (Handel, Gastronomie, Büros, öffentlicher Publikumsverkehr …) richtet sich die Gestaltung der Brandsicherheit nach dem Basisdokument SI des Technischen Baugesetzbuchs (CTE). Es definiert die Brandabschnitte, die Flucht- und Rettungswege, den Feuerwiderstand der Struktur und die notwendigen Schutzanlagen.
Industrie: RSCIEI
Hallen, Werkstätten und Industriebetriebe unterliegen der Brandschutzverordnung für Industriebetriebe (RSCIEI). Ihre Anwendung beruht auf zwei Klassifizierungen:
1. Konfiguration des Betriebs
- Typ A: belegt teilweise ein Gebäude, das mit anderen Betrieben geteilt wird.
- Typ B: belegt vollständig ein an andere angebautes Gebäude.
- Typ C: belegt vollständig ein freistehendes Gebäude (von anderen getrennt).
- Typen D und E: die Tätigkeit findet im Freien statt, ganz oder teilweise überdacht (bilden einen Brandbereich); sie unterscheiden sich durch den Grad der Überdachung und Belegung.
2. Intrinsisches Risikoniveau
Es wird durch Berechnung der gewichteten und korrigierten Brandlastdichte jedes Sektors oder Bereichs bewertet. Aus dieser Berechnung ergibt sich ein niedriges, mittleres oder hohes Niveau (wiederum unterteilt in acht Stufen, von 1 bis 8), das die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegt (Brandabschnitte, Feuerstabilität, Anlagen usw.).
Benötigt Ihre Halle ein Brandschutzprojekt?
Die Konfiguration und die intrinsische Risikostufe Ihres Betriebs bestimmen die vorgeschriebenen Maßnahmen. Wir bewerten Ihren Fall und nennen Ihnen die Anforderungen, die das RSCIEI für Ihre Tätigkeit vorsieht.
Brandschutzanlagen: die RIPCI
Schutzeinrichtungen (automatische Detektion, Wandhydranten, Feuerlöscher, Sprinkler, Notbeleuchtung, Beschilderung) werden gemäß der Verordnung über Brandschutzanlagen (RIPCI) installiert und gewartet, die die Anforderungen an die Produkte, ihre Inbetriebnahme und ihre regelmäßige Wartung festlegt.
Was machen wir?
- Klassifizierung des Betriebs (DB-SI oder RSCIEI je nach Nutzung).
- Technisches Projekt für den Brandschutz, mit der Berechnung der Brandlast und der intrinsischen Risikostufe.
- Abwicklung und Legalisierung bei den zuständigen Behörden.