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Betriebsgenehmigung für Büros und Dienstleistungen auf Mallorca

Kanzleien, Akademien, Bildungszentren und Dienstleistungsunternehmen sind in der Regel risikoärmere Tätigkeiten, benötigen aber dennoch eine Genehmigung und müssen die Anforderungen an Barrierefreiheit und Anlagen erfüllen. Wir wickeln das für Sie ab.

Modernes Büro
Betriebsgenehmigung und Anlagen für Büros auf Mallorca.

Was braucht ein Büro zur Eröffnung?

Auch wenn das Risiko gering ist, gibt es Anforderungen zu erfüllen:

Einstufung und GenehmigungViele Büros werden als unbedenkliche oder geringere Tätigkeit abgewickelt (Gesetz 7/2013).
BarrierefreiheitAngepasster Zugang und WC je nach Fläche und Nutzung.
BrandschutzEvakuierung und Mittel je nach Fläche und Fassungsvermögen (CTE).
Elektro- und DateninstallationLegalisierung und, bei öffentlichem Publikumsverkehr, ein Projekt.
Klima- und LüftungstechnikKomfort und Erneuerung der Innenraumluft.
Telekommunikation (ICT)Telekommunikationsinfrastruktur, sofern erforderlich.

Was tun wir?

Wir betreuen den gesamten Vorgang, von der Erstberatung bis zur Eröffnung, damit Sie sich nur um Ihr Geschäft kümmern müssen:

1
UntersuchungWir analysieren Ihren Fall und seine Einstufung.
2
Technisches ProjektErstellung des Projekts und der Anlagen.
3
AbwicklungLegalisierung bei den Behörden.
4
EröffnungBauleitung und Schlussbescheinigung.

Eröffnen Sie ein Büro oder eine Akademie?

Wir bestätigen Ihnen, ob Ihre Tätigkeit unbedenklich oder geringer ist, und wickeln die gesamte Genehmigung ab.

Häufige Fragen

Braucht ein Büro eine Betriebsgenehmigung?

Ja. Auch wenn viele Büros unbedenkliche oder geringere Tätigkeiten sind, müssen sie dennoch die Genehmigung oder die Eigenerklärung gemäß dem Gesetz 7/2013 abwickeln.

Wann ist eine Tätigkeit unbedenklich?

Wenn sie keine wesentlichen Risiken birgt. Sie wird mit einer Eigenerklärung und grundlegenden technischen Unterlagen abgewickelt, mit nachträglicher Kontrolle durch die Verwaltung.